Am 28. Mai 2019 wurden, unter anderem, folgende Änderungen zu EMIR REFIT im Journal der Europäischen Union veröffentlicht, die 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten:
Gruppeninterne Derivatgeschäfte zwischen NFCs unterliegen nicht mehr der Meldepflicht. Voraussetzung für die Befreiung ist eine Verständigung der jeweiligen Finanzmarktaufsichtsbehörde in jenen Ländern, in denen Tochtergesellschaften, mit denen Derivatgeschäfte abgeschlossen wurden oder werden, ihren Sitz haben. Sollte die jeweilige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten widersprechen, gilt die Befreiung als genehmigt.
Derivatgeschäfte von NFCs mit finanziellen Gegenparteien im EWR-Raum sind grundsätzlich von den FCs zu melden. Diese Regelung tritt zwölf Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. Unternehmen können jedoch weiterhin selbst melden (und dafür gibt es sicher einige gute Gründe), sie müssen dann lediglich ihre Gegenparteien entsprechend verständigen.