März 2015

FinfraG - keine Meldepflicht für Derivate zwischen NFCs

Entsprechend der heutigen Entscheidung des Schweizer Nationalrates wird es unter FinfraG keine Meldepflicht für Derivate, die zwischen Nicht-finanziellen Gegenparteien abgeschlossen werden, geben.

Damit entfällt u.a. auch die Meldepflicht von konzerninternen Transaktionen (sofern keine "Finanzielle Gegenpartei" involviert ist).

Das Gesetz wird nun dem Ständerat zur finalen Beschlussfassung übermittelt.

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