Entsprechend der heutigen Entscheidung des Schweizer Nationalrates wird es unter FinfraG keine Meldepflicht für Derivate, die zwischen Nicht-finanziellen Gegenparteien abgeschlossen werden, geben.
Damit entfällt u.a. auch die Meldepflicht von konzerninternen Transaktionen (sofern keine "Finanzielle Gegenpartei" involviert ist).
Das Gesetz wird nun dem Ständerat zur finalen Beschlussfassung übermittelt.