Am 24. August 2017 veröffentlichte die ESMA eine Richtlinie, in der alle Fragen zum Wechsel eines Melderegisters und der Datenmit- und -übernahme geklärt werden.
Sollten Sie also zu einem höchst engagierten, verlässlichen Partner wechseln und von dessen langjähriger Zusammenarbeit mit REGIS-TR profitieren wollen, freuen wir uns auf Sie. Der Zeitpunkt wäre gut, wir können auf jeden Fall sicher stellen, dass Sie auch nach dem 28. Oktober 2017 korrekt melden können.