August 2017

ESMA veröffentlicht Richtlinie zum Übertrag von Daten zwischen Melderegistern

Am 24. August 2017 veröffentlichte die ESMA eine Richtlinie, in der alle Fragen zum Wechsel eines Melderegisters und der Datenmit- und -übernahme geklärt werden.

Sollten Sie also zu einem höchst engagierten, verlässlichen Partner wechseln und von dessen langjähriger Zusammenarbeit mit REGIS-TR profitieren wollen, freuen wir uns auf Sie. Der Zeitpunkt wäre gut, wir können auf jeden Fall sicher stellen, dass Sie auch nach dem 28. Oktober 2017 korrekt melden können.

EMIR-Reporting in Norwegen startet im Januar 2018

Nach einer Veröffentlichung der norwegischen Finanzmarktaufsicht startet die Meldepflicht für alle Marktteilnehmer im Januar 2018.