EMIR II / Alle Kunden erfolgreich migriert

Alle unsere EMIR-Kunden wurden erfolgreich auf EMIR II umgestellt.

FinfraG / Start der Meldepflicht für NFC-s verschoben

FINMA und ESMA liefern sich ein heißes Match, wer die "interessanteren" Entscheidungen trifft.

Die FINMA gab heute bekannt, den Start der Meldpflicht für NFC-s auf 1. Januar 2019 zu verschieben.

Gute Nachrichten für diejenigen, die noch nichts getan haben, schlechte für die, die sich bereits vorbereitet hatten (die überwiegende Mehrheit der Schweizer Unternehmen).

Wir sind schon gespannt, was da noch kommt.

 

Neue FinfraG- und EMIR-Kunden

Während wir in diesen Tagen sehr beschäftigt damit sind, unsere Kunden auf EMIR II vorzubereiten, konnten wir auch wieder ein paar neue Kunden für das FinfraG- und EMIR-Reporting gewinnen, darunter eine weitere große Schweizer Versicherung sowie ein sehr großes deutsches Unternehmen.

Erster FinfraG-Kunde "live"

Wir haben heute unseren ersten FinfraG-Kunden (FC+) erfolgreich an den Start gebracht - alle Transaktionen wurden fehlerfrei gemeldet.

Erster FinfraG-Kunde "online"

Unser erster Finfrag-Kunde (FC+) ging heute live und ist bestens auf den Start der Meldepflicht am 1. Oktober 2017 vorbereitet.

ESMA veröffentlicht Richtlinie zum Übertrag von Daten zwischen Melderegistern

Am 24. August 2017 veröffentlichte die ESMA eine Richtlinie, in der alle Fragen zum Wechsel eines Melderegisters und der Datenmit- und -übernahme geklärt werden.

Sollten Sie also zu einem höchst engagierten, verlässlichen Partner wechseln und von dessen langjähriger Zusammenarbeit mit REGIS-TR profitieren wollen, freuen wir uns auf Sie. Der Zeitpunkt wäre gut, wir können auf jeden Fall sicher stellen, dass Sie auch nach dem 28. Oktober 2017 korrekt melden können.

EMIR-Reporting in Norwegen startet im Januar 2018

Nach einer Veröffentlichung der norwegischen Finanzmarktaufsicht startet die Meldepflicht für alle Marktteilnehmer im Januar 2018.

EMIR-2-FinfraG Datenkonvertierung

Eine der zuletzt häufiger gestellten Fragen im Zusammenhang mit FinfraG-Reporting war, ob es möglich ist, aus einer EMIR-kompatiblen Datei eine zu erzeugen, die für das FinfrG-Reporting verwendet werden kann.

Die Antwort ist einfach. Wir können das. Im Grunde gibt es eigentlich nur ein kritisches Feld (type of collateral), das es in EMIR nicht gibt, das wir aber, falls überhaupt erforderlich, z.B. mit einem Default-Wert belegen können, oder einem Wert in Abhängigkeit von einem Master Agreement.

Die zweite Abweichung gegenüber EMIR ist, dass unter FinfraG bei FX-Instrumenten auch das sogenannte "Notional 2", also der Wert in der zweiten Währung, gemeldet werden muss. Das geht ganz einfach, indem man "Notional 1" und z.B. den Forward-Kurs verwendet.

EMIR in Kraft in Island, Liechtenstein und Norwegen

Willkommen im (regulatorischen) Dschungel. EMIR tritt mit 1.7.2017 auch in Island, Liechtenstein und Norwegen in Kraft.

FinfraG - erster FC+-Kunde 'ante portas'

Wir haben uns mit unserem ersten FC+-Kunden in der Schweiz auf die kaufmännischen und technischen Parameter geeinigt. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit!