2019

EMIR / REFIT

Am 28. Mai 2019 wurden, unter anderem, folgende Änderungen zu EMIR REFIT im Journal der Europäischen Union veröffentlicht, die 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten:

Gruppeninterne Derivatgeschäfte zwischen NFCs unterliegen nicht mehr der Meldepflicht. Voraussetzung für die Befreiung ist eine Verständigung der jeweiligen Finanzmarktaufsichtsbehörde in jenen Ländern, in denen Tochtergesellschaften, mit denen Derivatgeschäfte abgeschlossen wurden oder werden, ihren Sitz haben. Sollte die jeweilige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten widersprechen, gilt die Befreiung als genehmigt.

Derivatgeschäfte von NFCs mit finanziellen Gegenparteien im EWR-Raum sind grundsätzlich von den FCs zu melden. Diese Regelung tritt zwölf Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. Unternehmen können jedoch weiterhin selbst melden (und dafür gibt es sicher einige gute Gründe), sie müssen dann lediglich ihre Gegenparteien entsprechend verständigen.

EMIR & BREXIT

Soferne der BREXIT nicht doch noch verschoben wird, müssen in UK ansässige Tochtergesellschaften von EWR-Gesellschaften ab 1.4.2019 im Fall von gruppeninternen Derivate-Transaktionen ihre Seite der Transaktion an ein Transaktionsregister in UK melden. Die entsprechenden Meldestandards wurden von der FCA noch nicht publiziert, aber es ist ja noch massenhaft Zeit.

REGIS-TR richten derzeit ein Melderegister in UK ein. Wir gehen davon aus, dass wir mit EMIRate auch die UK-Meldepflicht abdecken werden können.