Backloading: Neues zu den Meldezeitpunkten

Zwischen Marktteilnehmern und einigen nationalen Aufsichtsbehörden gab es zuletzt fälschliche Annahmen bezüglich der Meldezeitpunkte von Derivatekontrakten, die am/nach dem 16. August 2012 abgeschlossen wurden und am 12. Februar 2014 noch offen sind: Man nahm an, dass für solche Kontrakte ebenfalls eine 90-tägige Nachfrist für die Meldung bestehe.

Im einem Artikel im risk magazine wurde ein Sprecher von ESMA zitiert, dass solche Kontrakte bereits am 12. Februar 2014 zu melden sind.

Mehr Informationen über das Backloading von Derivatkontrakten finden Sie in unseren „fakten

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