Backloading / Trade-ID

Wird für einen „Backloading“-Trade eine mit der Gegenpartei abgestimmte „Trade ID“ benötigt?

ESMA’s Antowrt auf diese Frage (Q&A document as of June 4, 2013): Sollte der „Backloading“-Trade am Tag des Beginns der Meldepflicht noch bestehen, wird eine abgestimmte „Trade ID“ benötigt.

Umgekehrt bedeutet das, dass für bereits abgelaufene Transaktionen keine „Trade ID“ benötigt wird.

Um eine einzigartige „Trade ID“ für interne Transaktionen zu generieren, empfehlen wir die Verwendung des LEI/GEI oder auch der UID zusammen mit einer Buchstabenkombination und einer seriellen Zahl – dies sollte aus unserer Sicht ausreichend sein, um doppelte „Trade IDs“ zu vermeiden.

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