ESMA klärt u.a. Meldepflichten für Commodity-Transaktionen

Auf Grund von unterschiedlichen Meinungen und Interpretationen in einzelnen EU-Mitgliedsländern hat ESMA nun eine klärende Richtlinie u.a. betreffend die Meldepflicht von Commodity-Transaktionen erlassen. Eine der Kernaussagen dieser Richtlinie:

'9. A Regulation that is directly applicable in all the Member States cannot be applied differently as a result of different national interpretations of definitions included in a Directive. This is contrary to the spirit and objectives of the Regulation.'

Indirekt wird damit auch klar gestellt, dass auch in Bezug auf andere Transaktionsarten (z.B. FX Forwards und Swaps) unterschiedliche bzw. abweichende Interpretationen nicht zulässig sind.

Die Richtlinie tritt am 7. August 2015 in Kraft und richtet sich an die nationalen Aufsichtsbehörden.

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