FinfraG - Anhörung zur Finanzmarktinfrastrukturverordnung

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat heute die Anhörung zur Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) eröffnet. Die Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen des Bundesrates zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG). Die Anhörung dauert bis zum 2. Oktober 2015.

Die Verordnung wird mit 1. Januar 2016 in Kraft treten, der Beginn der Meldepflicht wird sehr wahrscheinlich frühestens in Q3 / 2016 sein.

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