FinfraG - Schweizer Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz

Aus Unternehmenssicht gibt es gegenüber der Vorlage vor Vernehmlassung insofern Änderungen, als man sich beispielsweise bei der Meldepflicht von externen Transaktionen an Dodd-Frank orientiert - schließt ein  Unternehmen ein Derivatgeschäft mit einer Bank ab, so ist das Geschäft einseitig durch die Bank zu melden, für das Unternehmen gibt es darüber hinaus keine Meldepflichten. Gruppeninterne Geschäfte sind jedoch von den Unternehmen an ein Transaktionsregister zu melden, ebenso wie Transaktionen mit ausländischen Gegenparteien, die keine Meldung machen.

Was die Ausführungsbestimmungen angeht, so ist damit zu rechnen, dass diese im 4. Quartal 2014 formuliert werden und sich ebenfalls aus naheliegenden Gründen an jenen zu EMIR orientieren werden. Mit einem Inkrafttreten des FinfraG ist jedenfalls eher gegen Ende 2015 zu rechnen.

Nähere Information allgemeiner Natur, zum Gesetz oder zur Botschaft zum FinfraG finden Sie hier.

 

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