WP-Prüfungspflicht & Delegation der Meldepflicht an Banken

§ 20 WPHG regelt die Prüfung der sich aus EMIR für deutsche Unternehmen (mit Ausnahme der kleinen Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften mit zumindest einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter) ergebenden Anforderungen. Unternehmen, die im Prüfungszeitraum (Wirtschaftsjahr) Derivate mit einem Nominale von mehr als EUR 100 Millionen oder mehr als 100 Derivate abgeschlossen haben, fallen unter diese Prüfungspflicht. Hier der entsprechende Gesetzestext.

Was bedeutet das für die betroffenen Unternehmen in der Praxis? Zunächst einmal „natürlich“ Mehrkosten durch den zusätzlichen Prüfungs- und Dokumentationsaufwand.

Im Gesetz ist taxativ aufgezählt, was alles geprüft werden muss, es steht im Text aber auch „ ... haben durch einen geeigneten Prüfer innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres prüfen und bescheinigen zu lassen, dass sie über geeignete Systeme verfügen, die die Einhaltung der Anforderungen ... sicherstellen“. Was genau aber ist mit „geeigneten Systemen“ gemeint? Diese Frage stellten wir uns auch schon im Zusammenhang mit anderen Teilaspekten von EMIR. Geht es wirklich um Systeme im Sinne von Software, oder um Systematik, oder um beides? Leider ist da der Gesetzgeber etwas unscharf. Nur, wenn Sie nun als Unternehmen Ihre Banken beauftragen, die mit Ihnen abgeschlossenen Derivate an ein Melderegister zu melden, ist das dann schon ein „geeignetes System“? Und wie werden Sie dann als Unternehmen dem Wirtschaftsprüfer nachweisen, dass Sie Ihrer Meldepflicht nachgekommen sind, wenn Sie womöglich gar keine Bestätigung auf Einzeltransaktionsbasis haben, oder Ihre Banken an verschiedene Melderegister berichten?

Wie z.B. werden Sie Ihren Banken mitteilen, dass das soeben abgeschlossene Geschäft „linked to commercial activity“ ist und nicht auf den Clearing Threshold anzurechnen ist? Oder eben auch umgekehrt? Und was, wenn Sie ein Derivat einsetzen, das nur teilweise als “risikomindernd“ einzustufen ist, jedoch auch eine spekulative Komponente enthält? Wir gehen einmal nicht davon aus, dass Ihre Bank das Geschäft in zwei Komponenten zerlegen und auch so melden wird.

Wir meinen, dass dies einer der kritischen Punkte im Zusammenhang mit der Prüfungspflicht werden könnte und geben daher zu bedenken, dass es recht angenehm sein mag, „alles“ von den Banken machen zu lassen, es aber unbedingt erforderlich ist, sich auch der praktischen Implikationen bewusst zu sein. Bevor man als Unternehmen eine derartige Entscheidung trifft, erscheint es angebracht, die Entscheidung selbst mit dem jeweiligen Wirtschaftsprüfer vorab zu besprechen.

Wenn Sie hingegen selbst melden oder ein Service wie EMIRate nutzen, müssen Sie sich über solche Themen keine Gedanken machen. Mit EMIRate ist der Nachweis, was wann wohin und mit welchen Parametern gemeldet wurde, auf Knopfdruck zu erbringen.

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