EMIR in EWR-Staaten

Hier verhält es sich ähnlich wie bei FinfraG, das sollte „in den nächsten Wochen“ passieren. Tut es aber nicht. Faktum ist, dass EMIR in Island, Liechtenstein und Norwegen in nationales Recht übernommen werden muss, auf Grund von dadurch erforderlich gewordenen Verfassungsänderungen in den betroffenen Ländern kam es jedoch zu weiteren Verzögerungen. Stand März 2017 ist jedenfalls unklar, ab wann z.B. die Meldepflicht in diesen Ländern beginnt.

FinfraG (Schweiz)

„In den nächsten Wochen ...“ – das hören wir aus der Schweiz nun schon seit dem Frühherbst 2016, wenn wir wissen wollen, wann denn nun die Transaktionsregister ernannt werden. Mittlerweile nähert sich das erste Quartal 2017 dem Ende zu, und wir wissen nicht mehr als im September 2016.

Vom Zeitpunkt der Ernennung der Transaktionsregister hängt jedoch wiederum der Start der Meldepflicht ab, für NFCs z.B. zwölf Monate später und damit wohl nicht vor dem Beginn des 2. Quartals 2018.

Wir erinnern an dieser Stelle noch einmal daran, dass, ob bewusst oder übersehen, Schweizer Unternehmen Transaktionen mit nicht in der Schweiz ansässigen Banken selbst melden müssen. Die ausländischen Banken werden das nicht machen und die Hoffnung, dass z.B. eine EMIR- oder Dodd Frank-Meldung die Meldung eines Schweizer Unternehmens ersetzen wird, stirbt zwar zuletzt, wir halten jedoch das Eintreten dieses Szenarios in zumindest absehbarer Zeit für völlig unrealistisch.

EMIR II / CFI Codes

Die Ende Januar 2017 publizierten neuen „Regulatory Technical Standards“, die mit 1. November 2017 in Kraft treten, bergen einige Feinheiten in sich. Diese werden zwar hoffentlich einen Beitrag zur Verbesserung der sogenannten „Reconciliation-Quote“ leisten, in Ihren Systemen müssen Sie aber einiges ändern, das vielleicht gar nicht so selbstverständlich umsetzbar ist.

Ab 1. November 2017 muss neben den geringfügig erweiterten Asset-Klassen und Instrumententypen auch ein sogenannter CFI Code als „Product Classifier“ gemeldet werden. Vereinfacht gesagt handelt es sich hier um sechsstellige Codes, die quasi das jeweilige Instrument erklären. Ein Beispiel: OPASPS  =  Options/Put/American/Stock/Physical/Standard

Bei näherer Betrachtung steckt in diesem Code also auch die Information, ob es sich um eine Call- oder Put-Option handelt, ein „Plain vanilla“-Instrument oder z.B. eine Barrier Option, ob „Cash“ oder „Physical“ gesettled wird, usw.

Für Ihr EMIR-Reporting bedeutet das, dass Sie in Ihrem z.B. Treasury-System auch diese CFI Codes, die übrigens irgendwann durch die sogenannten UPIs (nur als Beitrag zur Kategorie „nutzloses Wissen“) abgelöst werden sollen, haben müssen.

Sie fragen sich, wo Sie diese CFIs überhaupt bekommen können? Zurzeit gibt es nur eine Handvoll dieser Codes. Derzeit wird daran gearbeitet, die Codes sollen ab 1. Juli 2017 zur Verfügung stehen. Das ist natürlich reichlich spät, im Grunde ist jedoch die wesentliche Voraussetzung, dass es in Ihrem System eine zusätzliche Liste für diese Codes gibt. Und dass Sie die Möglichkeit haben, diese Codes dem tatsächlich gehandelten Instrument auch zu zuordnen, was vermutlich schon ein wenig schwieriger wird, wenn Sie Optionen oder etwas komplexere Produkte handeln. Oder haben Sie ein eigenes Deal-Template für Put- und Call-Optionen?

Es gibt natürlich noch einige andere Änderungen, immerhin wurde die Liste der Meldefelder um 50 erweitert – wenn Sie mehr dazu wissen wollen, melden Sie sich gerne bei uns. Sofern Sie eine Handelsplattform verwenden, wäre jetzt auch ein guter Zeitpunkt, bei den Anbietern das Thema CFI anzusprechen.

EMIR, FinfraG & Co - was gibt es Neues?

Sofern Sie von EMIR betroffen sind, wissen Sie vermutlich, dass die Regulierung derzeit in einem Dreibandenspiel zwischen ESMA, der Europäischen Kommission und dem Europaparlament überarbeitet wird. Noch ist nicht klar, was EMIR II konkret für die Marktteilnehmer bedeuten wird. Zurzeit gibt es wieder reichlich Spekulationen, wie schon vor der Einführung von EMIR, was der Sache natürlich gar nicht dienlich ist. Fest steht, dass die Frist für Backloading um zwei Jahre verlängert wird, dass es netto 40 neue Felder für das Reporting geben wird, und dass Maßnahmen gesetzt werden, welche der Verbesserung der Datenqualität dienen sollen.

Die vorher erwähnten Spekulationen drehen sich unter anderem auch um einen möglichen Wegfall der Meldepflicht von konzerninternen Transaktionen (NFC- mit NFC-), wobei aus unserer Sicht nicht davon auszugehen ist, dass EU-Kommission oder –Parlament hier eigenständige Initiativen, die über den Zwischenbericht der ESMA hinausgehen, setzen werden. Aber mal sehen. In Österreich sagt man in solchen Fällen „Nix ist fix“.

Was den „Roll out“ von EMIR in die EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen angeht, so gibt es auch hier nichts Neues. Die Norweger haben andere Sorgen, und da die Einführung in diesen drei Staaten simultan erfolgen muss, sind die anderen in der Warteschleife. So viel dazu, wie ernst vor allem auch die Verträge zwischen der EU und den EWR-Partnerländern zu nehmen sind.

Zu „Nix ist fix“ gibt es sicher auch ein Pendant im Schweizerischen, das dann wohl gut auf die Situation im Zusammenhang mit FinfraG passt. FinfraG? Richtig, das schweizerische Pendant zu EMIR, längst verabschiedet und in Kraft, aber dann eben doch wieder nicht so richtig, weil die FINMA als ausführende und überwachende Behörde offenbar keine Eile sieht, die Transaktionsregister zu ernennen, obwohl das für Herbst in Aussicht gestellt worden war. Also, Herbst 2016. Der Beginn der Meldepflicht unter FinfraG hängt aber wiederum direkt mit dem Datum der Ernennung der Transaktionsregister zusammen.

FinfraG / REGIS-TR / EMIRate

Nachdem sich nun auch REGIS-TR als Transaktionsregister in der Schweiz beworben hat, werden wir in bereits bewährter Art und Weise gemeinsam mit REGIS-TR als Transaktionsregister auch für FinfraG eine Lösung anbieten.

Gleichwohl noch keine Preismodelle kommuniziert werden dürfen, solange die Register nicht offiziell von der FINMA ernannt sind, können Sie davon ausgehen, dass wir für Schweizer Unternehmen ein preislich wie inhaltlich sehr kompetitives Paket anbieten werden können.

Lassen Sie die EMIR-Profis für sich arbeiten

Wir haben mittlerweile zwei Jahre Erfahrung mit der Meldepflicht nach EMIR, der EU-Derivateregulierung und betreuen an die 100 Unternehmen aus 13 verschiedenen Ländern, darunter auch einige aus der Schweiz. Diese Unternehmen nutzen nicht nur unsere Meldeplattform EMIRate, sondern werden von uns auch inhaltlich entsprechend von A bis Z betreut.

EMIRate stellt nicht nur sicher, dass die Transaktionen korrekt gemeldet werden, sondern wurde darüber hinaus im Zuge von Revisionen von verschiedenen Wirtschaftsprüfern „abgenommen“.

Der mit der Meldepflicht verbundene Aufwand reduziert sich für unsere Kunden auf ein Minimum, Änderungen in der Regulierung (und die wird es wohl auch bei FinfraG geben) werden von uns nachgezogen, ohne dass sich für unsere Kunden etwas ändert.

ESMA - finaler EMIR-Report an die EU-Kommission

Wie bereits berichtet hat ESMA ihren ersten Report an die EU-Kommission abgegeben. Der Bericht (verfügbar hier) beinhaltet einige Änderungsvorschläge vor allem auch in Bezug auf die Meldung an Transaktionsregister.

Während viele Unternehmen wohl gehofft haben, dass die Meldepflicht für gruppeninterne Transaktionen fallen und man sich auch von der doppelseitigen Meldepflicht verabschieden würde, finden diese Aspekte im Bericht nicht einmal am Rande eine Erwähnung. ESMA als für die Umsetzung verantwortliche Behörde hat jedenfalls diesbezüglich keine Pläne. Im Gegenteil sehen die Vorschläge eben noch Erweiterungen in Bezug auf die Meldefelder, z.B. die verpflichtende Klassifizierung / Branchenzuordnung von Unternehmen, vor.

Die EU-Kommission hat nun drei Monate Zeit, um zu diesem Bericht Stellung zu nehmen. Wir gehen davon aus, dass die von der ESMA unterbreiteten Vorschläge in dieser Form auch umzusetzen sein werden. Damit wäre dann wohl auch der Inhalt des „Level 3 validation rules“-Pakets schon einigermaßen vorbestimmt.

EMIR in EWR-Staaten

EMIR wird zwar gemeinhin als EU-Regelung bezeichnet, tatsächlich gilt sie jedoch im gesamten EWR, als den EU-Ländern und Island, Liechtenstein und Norwegen. In diesen Ländern müssen die nationalen Parlamente die Einführung von EMIR beschließen, was im Einzelfall sogar verfassungsrechtliche Folgen hat bzw. eine Verfassungsänderung erforderlich macht.

Derzeit sind diese Prozesse in Gang, mit welchem Datum EMIR in diesen Ländern tatsächlich in nationales Recht überführt werden wird, steht jedoch noch nicht fest.

FinfraG (Schweiz)

Nicht wirklich Neues gibt es aus der Schweiz zum Thema FinfraG – das Gesetz ist beschlossen, die Umsetzung geht man offenbar recht gemütlich an, so dass sich der Start für die Meldepflicht wohl weiter verschieben wird. Aus heutiger Sicht erwartet die zuständige Behörde FINMA, dass die Meldepflicht voraussichtlich „in 2017“ beginnen wird.

EMIR – „Level 2 validation rules“

Die sogenannten „Level 2 validation rules“ wurden mit 1. November 2015 in Kraft gesetzt. Wesentliche Zielsetzung war die Erhöhung der „Reconciliation“-Quote. Seit 1. November 2015 müssen die Melderegister nicht mit diesen Regeln übereinstimmende Meldungen ablehnen. Im Fall von REGIS-TR haben wir das erfolgreich getestet, spannend bleibt, wie sich vor allem DTCC verhalten wird.

Wenn Sie nach EMIR melden und Gegenparteien haben, die an DTCC melden, wird Ihnen vermutlich bereits aufgefallen sein, dass DTCC zum Teil Inhalte zur „Reconciliation“ sendet, die von den jeweiligen Marktteilnehmern gar nicht gemeldet worden waren. Abgesehen von der teilweise grundsätzlich schlechten Datenqualität wird durch solches Verhalten sichergestellt, dass sich die „Reconciliation“-Quote weiterhin im niedrigen einstelligen Prozentbereich bewegen wird.

Unser Service EMIRate war jedenfalls von Tag 1 an „compliant“, unsere Kunden haben von den Änderungen gar nichts bemerkt.